MUF-Vertrag läuft aus: Flüchtlingsunterkunft in der Bernauer Straße 138a in Tegel jetzt wie geplant in normalen Wohnraum umwandeln
Im Jahr 2016 errichtete die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag in der Bernauer Straße 138a in Tegel eine Flüchtlingsunterkunft in modularer Bauweise (MUF). In dem neungeschossigen Gebäude konnten bis zu 224 Bewohner untergebracht werden. Der Bau entstand damals mit der Maßgabe, dass die Unterkunft nach dem Ende der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in ein normales Wohngebäude umgewandelt wird, dass dann in den Wohnungsbestand der Gewobag übergeht. So ist es noch heute auf der Webseite der Gewobag zu lesen.
Vor kurzem sind die letzten Bewohner aus der Unterkunft ausgezogen. Das Gebäude steht aktuell leer. Der Grund: Der Vertrag zwischen dem Berliner Landesamt für Flüchtlinge (LAF) und der Gewobag läuft zum 28.02.2026 inklusive aller Verlängerungsoptionen endgültig aus. "Die Anwohner fragen sich zu Recht, wie es ab dem 1. März tatsächlich weitergeht. Bisher gibt es dazu keinerlei öffentliche Informationen dazu", erklärt Felix Schönebeck, Reinickendorfer Bezirksverordneter und Vorsitzender der CDU Tegel. Nach seinen Recherchen kam im Frühjahr 2024 die Senatsverwaltung für Integration unter Federführung von SPD-Senatorin Cansel Kiziltepe noch zu der Einschätzung, dass aufgrund des damaligen Bedarfs, das MUF nach einer grundhaften Sanierung weiter als solches betrieben werden sollte (AGH-Drucksache 19/19029). Schönebecks Gespräche in den vergangenen Tagen haben ergeben, dass dieser Plan auch aktuell weiter durch die Integrationsverwaltung verfolgt wird.
"Dabei hat sich die Lage in Deutschland und auch in Berlin in den vergangenen zwei Jahren deutlich verändert", stellt Schönebeck fest. Die Ankunftszahlen von Flüchtlingen in Berlin hätten sich 2025 im Vergleich zum Vorjahr nahezu halbiert. Folgerichtig hätten im November 2025 die Fraktionen von CDU und SPD im Abgeordnetenhaus vereinbart, keine neuen Unterkünfte mehr zu errichten. Da in der Bernauer Straße 138 der Vertrag mit allen Verlängerungsoptionen endgültig ausläuft und eine grundlegende Sanierung des Gebäudes erforderlich ist, wäre eine zukünftige Nutzung als MUF aus Schönebecks Sicht rechtliche wie eine neue Unterkunft mit entsprechend neu zu treffender Nutzungsvereinbarung zu beurteilen.
Aber nicht nur deshalb hält Schönebeck die Umwandlung jetzt für geboten: "Wir dürfen nicht vergessen, dass vor zehn Jahren auf Bürgerveranstaltungen und in der öffentlichen Kommunikation zugesagt wurde, dass nach dem Ende der Nutzung als MUF das Gebäude als allgemeiner Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Die Nutzung als MUF endet im Februar. Jetzt müssen den Worten von damals heute auch Taten folgen. Wir benötigen dringend Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen. Ansonsten setzt man das Verständnis und die Akzeptanz der Bürger aufs Spiel!"