Chaos rund um die Abgabe von Buslinien an Subunternehmer: Hat der Senat die BVG endlich wieder im Griff?
Im April diesen Jahres hat der Wahlkreisabgeordnete aus Heiligensee, Tegelort und Konradshöhe, Stephan Schmidt (CDU), durch seine Senatsanfrage (vgl. Drucksache 19 / 11 565) einen kleinen Skandal aufgedeckt. Viele Bürgerinnen und Bürger beschwerten sich über Busse auf den Linien 124 und 133, die nicht als BVG - Busse erkennbar waren, keine Barrierefreiheit besaßen, zu spät oder gar nicht kamen, falsche Routen fuhren…
Seine Ursachenforschung deckte einen Subunternehmer der BVG auf, der auf seine Kosten (die Fa. Schröder war über Nacht in aller Munde), einen willkürlichen Alleingang der BVG ausbaden musste. Denn diese hatte sich über den Verkehrsvertrag mit dem Berliner Senat hinweggesetzt und dem Subunternehmer vertragswidrig eine ca. achtmonatige Übergangsfrist eingeräumt - und das, obwohl ab Tag 1 der Linienübergabe im Normalfall die Fahrzeuge der Subunternehmen dem im Verkehrsvertrag festgehaltenen Standard entsprechen müssen. Von alledem hatte der Senat keine Kenntnis, kündigte an, die Problematik im Aufsichtsrat und Vorstand der BVG zu thematisieren und Sanktionen auszusprechen.
Nun hat Stephan Schmidt eine weitere Anfrage gestellt, um den aktuellen Stand der Entwicklungen zu erfragen.
„Nach nunmehr sechs Monaten werden sicherlich Ergebnisse vorliegen“, war Schmidt sich sicher. „Schließlich würde ansonsten der Senat an Glaubwürdigkeit gegenüber seinen Bürgern verlieren.“
Eigentlich lässt sich die sechs A4-Seiten lange Antwort des Senats ziemlich kurz zusammenfassen: viel Geschreibe um den allseits bekannten heißen Brei.
Weder wurde auf die Ergebnisse der Thematisierung in Vorstand und Aufsichtsrat der BVG eingegangen (vgl. Drucksache 19 / 13501, Antwort zu Frage 1), obwohl explizit nach diesen gefragt wurde. Lediglich auf den Inhalt wurde Bezug genommen. Noch äußert sich die BVG gar überhaupt dazu, ob der Subunternehmer für die schlechte Presse, die ihm aufgrund des Alleingangs der BVG zu Teil wurde, in irgendeiner Form entschädigt wird (vgl Drucksache 19 / 13501, Antwort zu Frage 4), obwohl, auf dieselbe Frage bezogen, der Senat die BVG als dafür zuständig sieht.
Zudem widersprechen sich BVG und Senat auch diesmal: senatsseitig wird in Antwort zu Frage 7 behauptet, die nächste Vergabe an ein Subunternehmen würde erst Ende der 2020er Jahre erfolgen, schreibt die BVG in ihrer Antwort zu Frage 10, der Schienenersatzverkehr während der Sanierung der U6 würde an einen Subdienstleister abgegeben.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Nutzer des ÖPNV im Norden von Berlin“, wettert Stephan Schmidt. „Anhand zahlreicher Beschwerden weiß ich, dass immer noch der Betrieb der beiden Linien alles andere als rund läuft - und das nach sechs Monaten Betrieb.“ Und Schmidt weiter: „Das ist symptomatisch für die rot-grün-rote Verkehrspolitik. Hauptsache man verdrängt Autos aus dem Straßenverkehr ohne leistungsfähige und zuverlässige Alternativen anbieten zu können.“
Schmidts Erfahrung mit den Bürgerbeschwerden lässt sich mit der einzigen, vollständig beantworteten Frage, Frage 9, in seiner Anfrage belegen: Die Fahrgastbeschwerden zwischen April und Oktober 2022 haben sich, im Vergleich zum selben Zeitraum 2021, bei der Linie 124 circa verdreifacht, bei der Linie 133 sogar knapp vervierfacht.
Der Berliner ÖPNV pfeift aus dem letzten Loch, Besserung ist nicht in Sicht und der Senat versucht sich schützend aus seiner Verantwortung zu winden. Fakt ist: so wird die seitens des Berliner Senats so herzhaft propagierte Verkehrswende im Keim erstickt.